FAQ

Häufig gestellte Fragen


FAQ


Benötige ich einen Termin?

Ja. Wir haben auf eine reine Terminsprechstunde umgestellt. Vereinbaren Sie, um Ihr Tier bei uns vorzustellen, unbedingt vorher telefonisch einen Termin.

Kann ich Medikamente für mein Tier einfach in der Praxis abholen?

​Wenn Ihr Tier Patient in unserer Praxis ist und regelmäßig Medikamente benötigt, können Sie diese selbstverständlich auch ohne einen Termin innerhalb der Öffnungszeiten bei uns abholen. Haben Sie aber bitte Verständnis, dass die Terminsprechstunde Vorrang hat.
​Grundsätzlich dürfen wir allerdings Medikamente gemäß der Tierärztlichen Hausapotheken- Verordnung und des Arzneimittelgesetzes nur nach vorheriger Untersuchung und Diagnosestellung abgeben.

Machen Sie für Kleintiere auch Hausbesuche?

Bei Hausbesuchen ist man mit seinen diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten häufig deutlich eingeschränkt, da man anders als in den Praxisräumen keinen Zugriff auf alle Instrumente, Arzneimittel und Diagnostika hat. Zudem erfordern sie einen hohen zeitlichen und personellen Aufwand. Da wir Ihrem Tier aber in jedem Fall eine optimale Versorgung zukommen lassen möchten, führen wir Hausbesuche nur in Ausnahmefällen durch.
 
Muss mein Hund gekennzeichnet sein?

​Seit dem 01.07.13 gilt das Niedersächsische Hundegesetz. Demnach müssen alle Hunde mit einem Transponderchip gekennzeichnet sein und Sie als Halter sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ferner müssen Sie Ihren Hund über das Hunderegister Niedersachsen kostenpflichtig im Internet unter www.hunderegister-nds.de oder telefonisch unter 0441 / 39010400 registrieren lassen. Mit der kostenfreien Registrierung bei "Tasso" ist ihr Hund nicht automatisch auch für das gesetzliche Register angemeldet. Sie sollten aber auf keinen Fall auf eine dortige Registrierung verzichten, damit ihr Tier im Falle eines Entlaufens auch Ihnen als Besitzer zugeordnet werden kann.
 
Wann benötige ich einen Hundeführerschein?

​Wenn Sie sich einen neuen Hund anschaffen und in den letzten 10 Jahren nicht nachweislich mindestens 2 Jahre einen Hund geführt haben, müssen Sie einen Sachkundenachweis (auch "Hundeführerschein"  genannt) erbringen.
Beim niedersächsischen Landwirtschaftsministerium (www.ml.niedersachsen.de) können Sie einen dazu anerkannten Prüfer erfragen.
​Hundetrainer, die Ihnen bei der Erziehung und Ausbildung Ihres Hundes zu einem Familien- und Begleithund helfen, finden Sie unter
www.bvz-hundetrainer.de.

Abrechnung


Unsere Gebühren sind gesetzlich geregelt. Wir sind verpflichtet, unsere Leistungen nach der derzeit gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 15.08.22 abzurechnen. Die Preise für Medikamente werden gemäß der derzeit gültigen Arneimittel-Preis-Verordnung vom 01.01.07 berechnet.

Da jeder Patient ein Einzelfall und somit etwas Besonderes ist, und je nach Krankheitsbild ein unterschiedlicher Aufwand erforderlich ist, können wir keine genauen Preise vorhersagen.

Die Abrechnung erfolgt in unserer Praxis grundsätzlich per Barzahlung oder per EC - Karte im Lastschriftverfahren.
​So möchten wir den Verwaltungsaufwand möglichst gering halten, um uns voll und ganz unseren Patienten widmen zu können.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Behandlung auf Rechnung nur in Ausnahmefällen erfolgen kann.
​Falls Sie es wünschen, erhalten Sie eine detaillierte Quittung mit den einzelnen Preisen für die erbrachten Leistungen, Medikamente und Futtermittel.

So finden Sie uns


Amselstieg 11
29549 Bad Bevensen
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